Mitarbeitende werben Mitarbeitende

Empfehlen Sie die SRD/DAVG als Arbeitgeber und sichern Sie sich bei erfolgreicher Mitarbeitergewinnung einen attraktiven Bonus.

 

Aktion startet zum 01.03.2023

Gemeinsam für ein sauberes Dresden, in dem sich jeder wohlfühlt: Als führendes Abfallwirtschaftsunternehmen im Großraum Dresden haben wir einen hohen Anspruch an uns selbst. Und wir alle möchten unseren sehr guten Ruf als zuverlässiger Dienstleister in der Landeshauptstadt weiter ausbauen. Dies geht aber nur mit engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, unserem wertvollsten Gut.

Und genau hier kommen Sie ins Spiel: Die SRD/DAVG möchte Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, stärker in die Mitarbeitergewinnung einbeziehen. Wer sonst, wenn nicht unsere eigene Belegschaft, kann davon berichten, wie attraktiv unser Unternehmen für die Mitarbeitenden ist – das betrifft vor allem die Vorteile als sicherer und sehr gut ausgestatteter Arbeitgeber mit langfristiger Perspektive und die Entwicklungsmöglichkeiten, aber in erster Linie auch die Anforderungen an zu besetzende Stellen.

Und mit dieser Kompetenz ausgestattet, lautet unsere Frage an Sie: Gibt es Freunde, Bekannte oder Verwandte in Ihrem Umfeld, die sich für eine Tätigkeit bei uns interessieren? Sie sind herzlich eingeladen, diese zu werben -  auch Quereinsteiger mit entsprechender Berufserfahrung sind willkommen.

Ziel ist es, die aktuell unbesetzten Stellen schnellstmöglich wieder zu besetzen, um so auch den Arbeitsdruck für Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, zu reduzieren. Bei erfolgreicher Werbung eines neuen Mitarbeiters (m/w/d) erwartet Sie ein attraktiver Bonus von bis zu 1.000 Euro (brutto).

Wir freuen uns auf Ihre Empfehlung.

Ihre Personalabteilung

Werben darf jeder Mitarbeitende, welcher der SRD/DAVG mindestens 6 Monate angehört.

Jede Werbung ist willkommen. Maximal 3 Werbungen pro Kalenderjahr können für eine Bonuszahlung Beachtung finden.

Für alle Stellenausschreibungen darf geworben werden. Dies gilt auch für Initiativbewerbungen, die Mitarbeitende anregen.

Sie als werbende Person müssen bereits im Bewerbungsschreiben oder im Vorstellungsgespräch mit Vor- und Nachnamen erwähnt werden.

Diese finden Sie auf unserer Website unter www.srdresden.de/karriere.

Die Aktion startet am 01.03.2023 und endet am 31.12.2024.

Interne Umsetzungen innerhalb des Unternehmen sind von dieser Bonusregelung ausgeschlossen.

Ein Anspruch auf den Bonus besteht nicht, wenn der geworbene Mitarbeitende bereits in einem Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis steht oder stand.

Wenn mehrere Werbende genannt werden, wird der Bonus zu gleichen Teilen aufgeteilt und ausgezahlt. Die Nachweispflicht liegt hier bei den Werbenden.

Der vom Geworbenen genannte werbende Mitarbeitende wird im Rahmen des Einstellungsprozesses nicht aufgefordert, seine Empfehlung zu bestätigen. Wenn das im Bewerbungsprozess nicht passiert, hat der Werbende keinen Anspruch auf den Bonus.

Bis zu 1.000 Euro (brutto) für Beschäftigte und bis zu 300 Euro (brutto) für geworbene Azubis.

  • Hat die geworbene Person mindestens 6 Monate bei der SRD/DAVG gearbeitet, wird der 1. Teil des Bonus in Höhe von 500 Euro (brutto) an die werbende Person fällig.

  • Wenn die neu eingestellte Person auch nach dem 1. Jahr weiterhin bei der SRD/DAVG im Dienst bleibt, wird der 2. Teil des Bonus, ebenfalls 500 Euro (brutto), an die werbende Person ausgezahlt.

  • Für die Werbung von neuen Auszubildenden gilt diese Vorgehensweise sinngemäß.

  • Der Anspruch auf die Werbeprämie entsteht zu den genannten Zahlungszeitpunkten, jedoch nicht über ein Dienstende des Werbenden bei der SRD/DAVG hinaus.

Die Auszahlung erfolgt über die Verdienstabrechnung, zeitversetzt um einen Monat, in dem das Ereignis eintrat.

Der Bonus muss als Sonderzahlung steuer- und sozialversicherungspflichtig ausgereicht werden.

Dieser Bonus wird regulär als einmaliger Bezug in der jeweiligen Verdienstabrechnung ausgewiesen und auf das Jahreseinkommen angerechnet. Der Bonus ist somit kein fester Bestandteil des vereinbarten Jahresgehaltes.

Es gelten die jeweiligen tariflichen Ausschlussfristen.

Dieser Bonus ist eine freiwillige Zahlung/Leistung der SRD/DAVG. Ein Anspruch auf Auszahlung von Boni über den vereinbarten Zeitraum der Entstehung hinaus entsteht nicht.

Annett Großmann ∙ Leiterin Personal/Recht ∙ Tel: +49 (0) 351 4455-280 sowie das gesamte Team der Personalabteilung im Haus A, 4. Etage.