Neue Abfallsatzungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft

FAQ zu den neuen Abfallsatzungen

Am 26. November 2020 beschloss der Stadtrat die neue Abfallwirtschafts- sowie Abfallwirtschaftsgebührensatzung. Aufgrund der in den nächsten Jahren zu erwartenden Abfallmengen und Kostenentwicklungen werden die Abfallgebühren angepasst - im Durchschnitt um 5,4 Prozent.

Gleichzeitig mit der Gebührenanpassung ergeben sich Änderungen, die mehr Service versprechen. Künftig können Dresdnerinnen und Dresdner nicht mehr nur zwei Kubikmeter Sperrmüll pro Haushalt und Halbjahr abholen lassen, sondern vier Kubikmeter.  Wer nicht auf einen regulären Termin warten kann und seinen Sperrmüll so schnell wie möglich loswerden möchte, profitiert von der Expressabholung. Innerhalb von drei Werktagen wird dann die Abfuhr eingeplant.

 

Hier gelangen Sie zu den Fragen und Antworten zu den neuen Satzungen.

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