Sperrmüllentsorgung am 18.06.2013 von 14-20 Uhr
in Laubegast und Kleinschachwitz
Zu Abfälle aus medizinischen Einrichtungen zählen u.a.:
Die in den Arztpraxen und in Einrichtungen des Gesundheitsdienstes (Alten- und Pflegeheime, Krankenhäuser, Labors, Ärztehäuser) anfallenden spezifischen medizinischen Abfälle müssen getrennt vom Hausmüll/hausmüllähnlichen Abfällen gehalten werden. Aufgrund der Spezifik (Keimbelastung) erfordern Abfälle aus medizinischen Einrichtungen meist andere Entsorgungswege als Restabfall aus Haushalten und werden einer Abfallverbrennungsanlage zugeführt. Einzelheiten sind in der "Richtlinie über die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes" der Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) und die "Technische Regeln für Biologische Arbeitsstoffe - TRBA 250"geregelt. Eine gemeinsame Entsorgung dieser Abfälle mit Hausmüll/hausmüllähnlichen Abfällen (Abfallschlüssel 200301) ist daher nicht zulässig. Dieses betrifft auch Inkontinenzabfälle, die z.B. in Alten- und Pflegeheimen regelmäßig in größeren Mengen anfallen.
Nähere Informationen zur Entsorgung nicht infektiöse Abfälle aus medizinischen Einrichtungen erfahren Sie hier.
Zu Akten und Datenträger gehören alle Arten von Akten, CDs, DVDs, Disketten, Datenbänder, Videokassetten, Magnetbänder, Festplatten, Filme/ Mikrofilme und Röntgenbilder. Je nach Schutzwürdigkeit Ihrer Altakten erfolgt die Aktaktenvernichtung unter Einhaltung unterschiedlicher Sicherheitsstufen (von Stufe 1 - Akten mit unbedenklichem Inhalt - bis Stufe 5 - Akten mit maximaler Sicherheitsanforderung - nach DIN EN 15713). Schriftstücke mit unbedenklichem Inhalt ohne schutzwürdigen Charakter können Sie gemeinsam mit dem Altpapier entsorgen. Altakten werden gemäß der erforderlichen Schutzstufe zerkleinert und einer vorwiegend stofflichen Verwertung zugeführt. Datenbänder und Videokassetten werden nach der Zerstörung energetisch verwertet. CDs und DVDs bestehen aus Polycarbonat. Sie werden geschreddert und anschließend stofflich verwertet.
Nähere Informationen zur Akten- und Datenträgervernichtung erfahren Sie hier.
Zum Altholz zählen gebrauchte Erzeugnisse aus Holz und Holzwerkstoffen sowie Holz-Verbundstoffen (Gebrauchtholz), Industrierestholz aus der holzverarbeitenden Industrie, Bau- und Abbruchholz sowie Verpackungen aus Holz und Holzwerkstoffen. Spezialfälle sind Althölzer aus industrieller Anwendung, aus dem Wasserbau und Schadensfällen/ Bränden.
In Abhängigkeit von der Belastung mit Schadstoffen wird Altholz nach der Altholzverordnung in die Kategorien A I bis A IV sowie PCB-Altholz unterteilt. Während Althölzer der Kategorie A I bis A III nach einer Vorbehandlung vorwiegend stofflich verwertet werden, werden A IV- und PCB- Hölzer ausschließlich einer energetischen Verwertung zugeführt. Eine Getrennthaltung ist daher stets erforderlich.
Althölzer der Kategorie A IV sowie PCB- Altholz sind gefährlicher Abfall und immer im Vorfeld einer Entsorgung zu deklarieren (Nachweisverordnung).
Nähere Informationen zur Entsorgung von Altholz erfahren Sie hier.
Zum Altöl zählen Öle, die als Abfall anfallen und ganz oder teilweise aus Mineralöl, synthetischem oder biogenem Öl bestehen. Öle sind gefährlicher Abfall, erfordern eine separate Entsorgung und unterliegen einer gesonderten Nachweisführung. Insbesondere Öle, die PCB (Polychlorierte Biphenyle) enthalten, dürfen nicht mit anderen Ölen vermischt werden. Auch Reste von Heizöl und Diesel (Abfallschlüssel 13 07 01) zählen zur Sammelkategorie der Altöle.
Die Altölverordnung (AltölV) regelt den Vorrang der Aufbereitung von Altölen im §2. Altöle werden vorrangig in Raffinerien aufbereitet und stofflich wiederverwendet. Sie bilden einen wichtigen Rohstoff für die chemische Industrie, dann aus Altöl wird hochwertiger Schmierstoff gewonnen.
Das Recycling von Altöl ist ein wichtiger Wettbewerbsfaktor für die mittelständische Schmierstoffwirtschaft. Heute werden in Deutschland ca. 25 % der Basisöle durch das Recycling hergestellt. (Quelle: Bundesverband Altöl e.V.) Solche Altöle, die nicht aufbereitungsfähig sind, werden thermisch verwertet. Altöle mit hohem Schadstoffinhalt (z.B. PCB- haltige Öle) werden nach den Vorschriften der PCB/PCT- Abfallverordnung (PCBAbfallV) in speziell dafür zugelassenen Anlagen beseitigt.
Nähere Informationen zur Entsorgung von Altöl sowie die Leerung von Öl- und Benzinabscheider erfahren Sie hier.
Zum Altpapier gehören zum Beispiel:
Die Europäische Altpapiersortenliste liegt mittlerweile als Europäische Norm EN 643 vor. Sie beschreibt die Zusammensetzung und Qualität der gehandelten Altpapier-Standardsorten. Sie dient als Verständigungsgrundlage zwischen der Papierindustrie als Altpapier-Verarbeiter und den Anbietern von Altpapier.
Mittlerweile werden über 70 % des in Deutschland anfallenden Altpapiers verwertet und dem Stoffkreislauf wieder zurückgeführt. Altpapier stellt für die Papierindustrie mengenmäßig den größten Anteil der eingesetzten Stoffe in der Papierproduktion dar (Quelle:GesPaRec)
Beispiele für Papierprodukte aus bis zu 100 % Altpapier:
Nähere Informationen zur Entsorgung von Altpapier erfahren Sie als Gewerbetreibender hier. Privathaushalte können sich hier über die Entsorgung von Altpapier informieren.
Abfälle zur Verwertung sind trockene Wertstoffgemische aus dem gewerblichen Bereich, die auf Grund ihrer Zusammensetzung (keine biogenen Bestandteile) nicht als Restabfall zu entsorgen sind.
Die Fraktionen Papier und Pappe (Abfallschlüssel 20 01 01), Glas (20 01 02), Kunststoffe (20 01 39), Metalle (20 01 40) und biologisch abbaubare Küchen- und Kantinenabfälle (20 01 08), biologisch abbaubare Garten- und Parkabfälle (20 02 01) und Marktabfälle (20 03 02) sollen zur Sicherstellung einer stofflichen Verwertung getrennt gehalten und separat entsorgt werden.
Nähere Informationen zur Entsorgung von AzV erfahren Sie hier.
Bau- und Abbruchabfällen (u.a. Bodenaushub, Baumischabfälle und Baustellenabfälle) umfassen die Abfallfraktionen:
Abweichend davon können die mineralischen Bauabfälle gemeinsam mit gemischten Bau- und Abbruchabfällen (Abfallschlüssel 17 09 04) erfasst werden, soweit die Getrennthaltung im Einzelfall technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Diese Abfälle sollen einer Bauabfallverwertungsanlage zugeführt werden, wo eine Sortierung und Aufbereitung erfolgt.
Abfälle wie Dämmstoffe, Asbest, Teer- und Bitumenpappen und -Abfälle sind getrennt zu halten.
Nähere Informationen zur Entsorgung von Bau- und Abbruchabfälle erfahren Sie hier.
Bioabfälle sind biologisch abbaubare pflanzliche, tierische oder aus Pilzmaterialien bestehende:
Bioabfälle enthalten wertvolle Nährstoffe und organische Substanzen, die nach einer geregelten biologischen Behandlung durch Kompostierung oder Vergärung den Pflanzen und den Böden als Dünger und Humus zur Verfügung gestellt werden können.
Bei der Vergärung entstehendes Biogas dient gleichzeitig als Energieträger. Biogas wird meist in Blockheizkraftwerken zur Wärme- und Elektroenergieerzeugung eingesetzt.
Nähere Informationen zur Entsorgung von Bioabfall erfahren Sie als Gewerbetreibender hier. Privathaushalte können sich hier über die Bioabfallentsorgung informieren.
Elektro- und Elektronikgeräte werden in folgende Kategorien unterteilt:
und müssen als Elektroschrott getrennt entsorgt werden. Dies dient der Wiederverwendung, der stofflichen Verwertung und der Schadstoffentfernung.
Nähere Informationen zur Entsorgung von E-Schrott erfahren Sie als Gewerbetreibender hier. Privathaushalte können sich hier über die Elektronikschrottentsorgung informieren.
Zu Fette gehören u.a.:
Fette sind biologisch abbaubar. Sie gehören nicht in das Abwasser. Bereits ein Tropfen Öl verschmutzt etwa 1 m³ Abwasser. Zudem lagern sich Fette im Abwassersystem ab und führen zu erheblichen Reinigungs- und Reparaturkosten für Abwasserrohre und –Pumpen. Öle und Fette können aufgearbeitet werden und sind ein wichtiger Grundstoff für die Chemische Industrie. Recycelte Fette werden so wieder zu Biodiesel, finden Einsatz in der Futter- und Kosmetikindustrie oder dienen als Kraftstoff in Fettkraftwerken, die Strom und Wärme erzeugen. Wichtige Voraussetzung ist, dass die Fette getrennt gesammelt werden.
Nähere Informationen zur Entsorgung von Fette sowie die Leerung von Fettabscheider erfahren Sie hier.
Zum Glas zählt u.a.:
Glas lässt sich zu 100 % recyceln. Glasflaschen und Gläser bestehen heute bereits im Schnitt zu 60% aus Altglas, bei farbigen Gläsern werden sogar bis zu 90% Altglas eingesetzt. Voraussetzung für die Altglasverwertung ist eine Getrennthaltung und separate Sammlung.
Der Einsatz von Glasscherben schont nicht nur die natürlichen Rohstoff-Ressourcen, sondern reduziert auch den Energieverbrauch. Pro 10 Prozent Scherbeneinsatz reduziert sich die Schmelzenergie um 3 Prozent. Bei kontinuierlich steigenden Kosten für Strom, Erdgas oder Heizöl ist dies ein wichtiges ökonomisches und ökologisches Argument pro Glas. Insgesamt werden in Deutschland jährlich rund 2 Millionen Tonnen Altglas gesammelt und zu neuen Glasverpackungen verarbeitet. (Quelle: Bundesverband der Glasindustrie e.V.).
Nähere Informationen zur Entsorgung von Glas erfahren Sie als Gewerbetreibender hier.
Privathaushalte können sich hier über die Glasentsorgung informieren.
Zu Grünabfälle zählen pflanzliche Abfälle, insbesondere aus Hausgärten und Kleingärten, wie Laub, Fallobst, Rasenschnitt und Gehölze (Baum- und Strauchschnitt) einschließlich Stammholz mit einem Durchmesser bis 20 cm und einer Länge bis 1 m.
Grünabfälle zählen zu den biogenen Abfällen. Sie werden in Kompostierungsanlagen vorbehandelt und anschließend kompostiert. Komposte und Gärrückstände aus der Bioabfallsammlung werden entsprechend der Bioabfallverordnung vom 21.9.1998 als Düngemittel oder als Kultursubstrat verwertet. Dies ist im Düngemittelrecht rechtlich geregelt. (Quelle: UBA)
Chemische Dünger werden so sinnvoll ersetzt.
Nähere Informationen zur Entsorgung von Grünabfällen erfahren Sie als Gewerbetreibender hier. Privathaushalte können sich hier über die Grünabfallentsorgung informieren.
Kunststoffabfälle sind z.B.:
Die Folienqualität wird insbesondere durch folgende Faktoren bestimmt:
Es gibt unterschiedliche Kunststoffe. Die gebräuchlichsten nach der chemischen Struktur sind:
Viele Kunststoffe sind gefragte Rohstoffe, die weltweit gehandelt werden. Nur sortenreine Kunststoffe können hochwertig stofflich recycelt werden. Diese haben in der Regel einen positiven Marktwert. Deshalb richtet sich der Entsorgungspreis nach der Sortenreinheit und Sauberkeit der Kunststoffe. Artfremde Bestandteile (z. B. Metallösen, Bänder) sollten möglichst entfernt werden.
Kunststoffgemische aus verschiedenen Kunststoffsorten lassen sich nicht verarbeiten, da sie unterschiedliche Schmelzpunkte besitzen. Deshalb werden Kunststoffgemische, die nicht sinnvoll sortiert werden können, und verschmutzte Kunststoffe thermisch verwertet.
Nähere Informationen zur Entsorgung von Kunststoffen erfahren Sie hier.
Zu Lebensmitteln zählen u.a.:
Lebensmittelabfälle zählen zu den biogenen Abfällen und fallen in verschiedenen Herkunftsbereichen an – beispielsweise in der landwirtschaftlichen Produktion, der Lebensmittelverarbeitung, im Lebensmittelhandel und Lebensmittelgewerbe, in Großküchen, in der Gastronomie, im Transportwesen und in Haushalten. Je nach Art der Abfälle werden diese vorbehandelt und einer Kompostierung oder Vergärung zugeführt.
Nähere Informationen zur Entsorgung von Lebensmitteln erfahren Sie hier.
Leichtverpackungen (LVP) sind Verkaufsverpackungen, die beim Endverbraucher anfallen.
Dazu gehören Verpackungen aus:
Metall wie Konserven, Getränkedosen, Verschlüsse, Alufolien,
Kunststoff wie Folien, Tragetaschen, Beutel, Flaschen von Spül- Wasch- oder Körperpflegemitteln, Becher,
Verbundstoff wie Getränke- und Milchkartons, Vakuumverpackungen.
Leichtverpackungen werden über ein duales System getrennt erfasst. Ein duales System ist ein zweites Entsorgungssystem neben der öffentlich-rechtlichen Abfallentsorgung und ausschließlich für gebrauchte Verkaufsverpackungen eingerichtet.
In speziellen Sortieranlagen werden die Leichtverpackungen sortiert. Die einzelnen Fraktionen werden vorrangig stofflich verwertet. Der Rest wird zu Ersatzbrennstoff verarbeitet und thermisch verwertet.
15 Millionen Tonnen Verpackungsabfälle sind im Jahr 2009 in Deutschland angefallen. Davon wurden 73,5 % stofflich und 11,1 % energetisch verwertet. Damit wurde auch im Jahr 2009 eine hohe Verwertungsquote von 84,6 % erreicht. (Quelle: UBA, Daten zur Umwelt)
Ein Informationsblatt zum richtigen Trennen können Sie hier runterladen.
Nähere Informationen zur Entsorgung von Leichtverpackungen erfahren Sie als Gewerbetreibender hier.
Privathaushalte können sich hier über die LVP-Entsorgung informieren.
Zu den Metallen zählen:
Quecksilber und quecksilberhaltige Abfälle sind gefährlicher Abfall und als solcher zu entsorgen (->Schadstoffe/ Sonderabfall).
Metalle zählen nicht zu den erneuerbaren Rohstoffen. Umso mehr ist es notwendig, Altmetalle möglichst sortenrein in den Stoffkreislauf zurückzuführen. Metallschrott ist mehrmals nahezu vollständig recycelbar und mittlerweile der wichtigste Einsatzstoff für die Metallproduktion. Durch den Einsatz von 1 t Stahlschrott in der Stahlproduktion spart man gegenüber dem Einsatz von Primärrohstoff aus Erz 1,6 t CO2 ein. Beim Einsatz von Aluminiumschrott beträgt die Einsparung sogar 10t CO2/ t Primärrohstoff. (Quelle: UBA)
Nähere Informationen zur Entsorgung von Metallen erfahren Sie hier.
Altreifen (Abfallschlüssel 16 01 03) gehören zu den nicht gefährlichen Abfällen, die stofflich oder thermisch verwertet werden. Jährlich fallen in Deutschland ca. 80 Millionen Altreifen an.
Bei der stofflichen Verwertung werden Gummigranulat (z.B. für die Herstellung von neuen Reifen, Flüsterasphalt, Gummimatten und Fallschutzbelag für Sport- und Spielplätze), und Stahl zurückgewonnen. Etwa 8 Liter Erdöl werden benötigt, um den Gummi für einen PKW- Reifen herzustellen. Das Recycling von Altreifen ist hingegen CO2- neutral und gewinnt wertvolle Rohstoffe für die Produktion neuer Produkte zurück. Oft können diese Produkte dann am Ende ihrer Lebenszeit erneut recycelt werden. Ein Großer Teil der Altreifen wird thermisch verwertet und z.B. in Zementwerken als Brennstoff eingesetzt.
(Alt-)Reifen, mit oder ohne Felgen, können Sie gegen Entgelt auf den Wertstoffhöfen (Privat) oder im REZ (Gewerbetreibende) abgeben. Gerne holen wir Ihre Altreifen auch bei Ihnen vor Ort ab. Nähere Informationen zur Entsorgung von Reifen erfahren Sie hier.
Restabfälle sind gemischte Siedlungsabfälle, die nach getrennter Erfassung von Abfällen zur Verwertung bzw. von Schadstoffen als zu entsorgende Abfälle verbleiben.
Restabfall ist demnach die Summe der Abfälle, die wegen Verunreinigung oder Vermischung keiner getrennt zu sammelnden Wertstofffraktionen zugeordnet wurden.
Zum Restabfall gehört u.a.
Nicht zu den Restabfällen gehören flüssige, schlammige und pastöse Abfälle, wenn diese die Entsorgung erschwert.
Nähere Informationen zur Entsorgung von Restabfällen aus privaten Haushalten erfahren Sie hier.
Schadstoffe bzw. Sonderabfälle sind gefährliche Abfälle, die aufgrund ihrer Beschaffenheit eine potentielle Gefahr für Gesundheit und/oder Umwelt darstellen und speziellen Verwertungs- oder Beseitigungsverfahren zugeführt werden müssen. Die Entsorgung dieser Abfälle unterliegt gesetzlichen Nachweispflichten. Das bedeutet, dass Sonderabfall nur mit behördlicher Genehmigung zu einer zugelassenen Verwertungs- oder Beseitigungsanlage von dafür zugelassenen Beförderern transportiert werden darf. Die in der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) mit einem (*) aufgeführten Abfälle sind gefährliche Abfälle. Die Gefährlichkeit eines Abfalls bestimmt sich nach den in der AVV im §2 (2) genannten Kriterien.
Zum Sonderabfall gehören u.a.
Im Jahr 2010 fielen bundesweit etwa 20 Mio Tonnen gefährliche Abfälle an. (Quelle: statistisches Bundesamt)
Schadstoffe müssen fachgerecht entsorgt werden und gehören nicht in den Hausmüll! Auf unseren Wertstoffhöfen oder bei der Mobilen Schadstoffsammlung können Sie als Privatperson Sonderabfälle aus Haushalten in üblichen Mengen kostenlos zur fachgerechten und umweltfreundlichen Entsorgung abgeben.
Nähere Informationen zur Entsorgung von Sonderabfällen erfahren Sie als Gewerbetreibender hier. Privathaushalte können sich hier über die Schadstoff-Entsorgung informieren.
Als Speisereste bezeichnet man Reste von (gekochten) Lebensmitteln, die für den menschlichen Verzehr vorgesehen waren und bei der Zubereitung oder nach dem Servieren übrig geblieben sind.
Kleine Mengen Speisereste, z.B. aus dem privaten Bereich, können über den Bioabfall entsorgt werden.
Für größere Mengen Speisereste sowie aus dem gewerblichen Bereich stellen wir Ihnen gerne entsprechende Behälter zur Verfügung. Nähere Informationen zur Entsorgung von Speiseresten erfahren Sie hier.
Sperrmüll ist Abfall, der wegen seiner Abmessung, Beschaffenheit oder seines Gewichtes nicht über die Abfallsammelbehälter entsorgt werden kann und darf.
Dazu gehören u.a.:
Nicht als Sperrmüll anzusehen sind dagegen Verpackungsabfälle, Haushaltsgroßgeräte, Altreifen, Fahrzeugzubehör, Elektronikaltgeräte, Metallschrott und Bauabfälle sowie Schadstoffe, Papier/Pappe, Bio- und Restabfall.
Nähere Informationen zur Entsorgung von Sperrmüll erfahren Sie als Gewerbetreibender hier. Privathaushalte können sich hier über die Sperrmüll-Entsorgung informieren.
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